Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen im Wege der Auslegung; Verpflichtung zur umfassenden Versorgung des überlebenden Elternteils als wirksame Vermächtnisanordnung; Umfang der Bindung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 2270
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 32 VI 62/92
- LG Paderborn, 16.03.1993 - 5 T 551/92
- OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1210
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 22.06.1916 - IV 88/16
Gegenseitige Abhängigkeit letztwilliger Verfügungen.
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- BGH, 16.09.1959 - V ZR 20/59
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 24.06.1915 - IV 27/15
Anfechtung des wechselseitigen Testaments.
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- BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Jedoch ist anerkannt, daß es als Anzeichen für eine Wechselbezüglichkeit gewertet werden kann, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament gleichlautende Verfügungen, sei es auch nur zugunsten eines Dritten, getroffen werden (BayObLGZ 1964, 95, 100; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210 ,1211). - OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten …
Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert nicht, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen oder sich auch nur gegenseitig bedenken (vgl. BayObLG BayObLGZ 1991, 173, 176; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).
- OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der …
Unter diesen Umständen ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die Verschiedenartigkeit der letztwilligen Verfügungen als Indiz gegen ihre Wechselbezüglichkeit gewertet hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1736).
- OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und …
Ein Hinweis auf die Wechselbezüglichkeit ergibt sich bereits aus der Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Erblasserin die von ihrem Ehemann niedergeschriebenen Verfügungen als ihr Testament bestätigt hat (OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211 m.N.). - OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag …
So ist die Verfügung der Erblasserin zugunsten des Beklagten nicht gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210). - OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08
Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines …
Im Verfahren 15 W 115/93, auf welches sich die Beklagten berufen, hat das OLG Hamm zwar festgestellt, dass gleichlautende Verfügungen regelmäßig den Schluss zulassen, dass ihnen gegenseitig voneinander abhängige Vorstellungen der Ehegatten zugrunde liegen. - BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …
(5) Das Landgericht hätte noch für seine Auffassung heranziehen können, dass die Verfügung des Erblassers zugunsten der Beteiligten zu 2 keineswegs gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Beteiligten zu 2 durch die Ehefrau ist, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210). - OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben
Die Wechselbezüglichkeit ist für jede Verfügung gesondert zu prüfen (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLG FamRZ 1994, 1210, 1211 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der …
Hierfür spricht auch die von den Eheleuten bei der Verfügung über die Schlusserbeneinsetzung gewählte Pluralform "wir" und "unser" (Senat FamRZ 1994, 1210). - OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03
Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen …
Gleichlautende Verfügungen lassen regelmäßig den Schluss darauf zu, dass ihnen eine gemeinsame und damit gegenseitig voneinander abhängige Vorstellung der testierenden Ehegatten zugrunde liegt (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.1993 - 15 W 115/93 - FamRZ 1994, 1210, 1211 f.).